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Ausbildung zum PSNV-Helfer / Kriseninterventionshelfer

Ausbildung für die Qualifizierung zum Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Psychosozialen Akuthilfen (Kriseninterventions Helfer)

Diese Ausbildung entspricht den ab 2022 geltenden Mindeststandards der psychosoziale Akuthilfen. Diese wurden durch die AG PSAH verabschiedet und sind eine Neufassung der gemeinsamen Qualitätsstandards und Leitlinien zu Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung von 2013. Sie werden von allen großen Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, Malteser), der Bundeskonferenz Katholische Notfallseelsorge in der DBK und der Konferenz Evangelische Notfallseelsorge in der EKD anerkannt. Inhalt und Umfang befähigen zu einer Tätigkeit in einem Kriseninterventionsteam oder einer Notfallseelsorge

Der Umfang umfasst 120 -130 UE (Unterrichtseinheiten) und entspricht dem in den Mindeststandards formulierten Curriculum. Zusätzlich wird ein 30-stündiges Praktikum bei Einrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben empfohlen.

Das Mindestalter für diese Ausbildung beträgt 23 Jahre

Die Ausbildung schließt mit einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung ab.

Themenbereiche:

  • Einstieg und Motivation,
  • Strukturen in der PSNV,
  • Strukturen der Gefahrenabwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz,
  • Psychologie und Psychotraumatologie,
  • Gesprächsführung und Kommunikation,
  • Psychologie und Psychotraumatologie,
  • Gesprächsführung und Kommunikation,
  • Psychopathologie und Psychotherapie,
  • Krisenintervention und Betreuung,
  • Spezielle Interventionen,
  • Besondere Zielgruppen,
  • Kultur und Religionen,
  • Tod und Trauer,
  • Suizid,
  • Eigenschutz,
  • Recht,
  • Konzepte von PSAH Einsätzen,
  • Fallbeispiele und Praxistraining,
  • PSNV bei Großschadenslagen und MANV,
  • Selbstfürsorge und Psychohygiene,
  • Recht und Dokumentation,
  • Psychiatrie und Psychotherapie.

Vollendung des 23. Lebensjahres zum Zeitpunkt der aktiven Wahrnehmung des Dienstes.

  • Beauftragung zur Mitwirkung im Bereich der Psychosozialen Akuthilfen,
  • Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung,
  • Verpflichtung zur Einhaltung der Schweigepflicht,
  • Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs,
  • Verpflichtung zur Bereitschaft der Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungen,
  • Verpflichtung zur Teilnahme an den angebotenen Supervisionsmaßnahmen,
  • Erklärung zur längerfristigen Mitwirkung im Bereich der Psychosozialen Akuthilfen,
  • Bei Hilfsorganisationen, der Nachweis der Teilnahme an den jeweiligen organisationsspezifischen Grundlagenkursen,
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis,
  • Persönliche/soziale Voraussetzungen,
  • Teamfähigkeit,
  • Soziale Kompetenz,
  • Physische und psychische Belastbarkeit,
  • Offenheit und Achtung anderer Weltanschauungen oder Glaubenswerten,
  • Persönliche Reife,
  • Fähigkeit zur Selbst- und Fremdwahrnehmung,
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
  • Praxisnahe Vermittlung mit Fallbeispielen,
  • Gruppenarbeiten,
  • Rollenspiele,
  • Multimediaeinsatz.

Literatur zum Lehrgang: Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) Praxisbuch Krisenintervention (Bestandteil der Lehrgangsunterlagen).

Dozenten: Dipl. Psychologe Alexander Strombach, Dr. Martin Jochheim, Stefan Gad und Alexander Gleim 

Zielgruppe: Menschen die sich in Krisenintervention und Notfallseelsorge engagieren wollen.

Seminardauer: 120 – 130 UE Unterrichtseinheiten 

Veranstaltungsort: 35394 Gießen, Kerkrader Straße 11  (Parkplätze vorhanden).

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Bei Rückfragen sprechen Sie uns einfach an: 0641 9722 9955